GmbH – Light wird neuerlich reformiert.

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KWR Jörg Zehetner
KWR Jörg Zehetner

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Die mit 1.7.2013 ins Leben gerufene GmbH – Light wird neuerlich reformiert.

Aus diesem Anlass lud der Juristenverband zu einem Round Table von Experten, um die Novelle zu beleuchten und die Folgen der neuerlichen Änderungen zu diskutieren. Univ.-Prof. Dr. Heinz Krejci, Dr. Artur Schuschnigg (WKÖ, Abt. für Rechtspolitik), Notar MMag. Dr. Arno Weigand, Notar Mag. Alexander Winkler und RA Hon.-Prof. DDr. Jörg Zehetner (KWR) erläuterten eingangs den aktuellen Gesetzesentwurf, welcher am 13.02.2014 vom Finanzausschuss nochmals abgeändert worden war.

Kernpunkte der Reform: Die mit 1.7.2013 erfolgte Herabsetzung des Mindeststammkapitals einer GmbH auf € 10.000 wird rückgängig gemacht: Das Mindeststammkapital beträgt wieder € 35.000, worauf bei Gründung zumindest € 17.500 einzubezahlen sind. Dennoch kommt man Neugründern entgegen: Bei Neugründungen besteht für höchstens 10 Jahre die Möglichkeit einer Gründungsprivilegierung: Das relevante Mindestkapital beträgt während dieses Zeitraums nur € 10.000, worauf nur € 5.000 einbezahlt werden müssen. Anders als noch im Ministerialentwurf vorgesehen muss eine GmbH, die diese Begünstigung in Anspruch nimmt, weder einen entsprechenden Firmenzusatz tragen noch in ihren Geschäftspapieren darauf hinweisen. Es hat lediglich eine Firmenbucheintragung der Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung zu erfolgen. Auch die im Ministerialentwurf noch vorgesehene Verpflichtung jährlich ein Viertel des Gewinns einzubehalten, bis zumindest € 17.500 geleistet sind, wurde aufgegeben. Es ist nur mehr vorgesehen, dass spätestens nach Ablauf der 10 Jahre die Mindesteinzahlungserfordernisse (€ 17.500) erfüllt sein müssen.

Auch die Mindestkörperschaftsteuer wird neu geregelt: In den ersten 5 Jahren beträgt die Mindestkörperschaftsteuer lediglich € 125, in den nächsten 5 Jahren € 250 pro Quartal. Erst danach ist die Mindestkörperschaftsteuer in voller Höhe (€ 437,50) pro Quartal zu zahlen.

Der Gesetzesentwurf soll am 24.2.2014 vom Nationalrat beschlossen werden und mit 1.3.2014 in Kraft treten.

www.kwr.at

Foto: beigestellt

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