„Immer wieder Bauschaden“ Jour Fixe bei Müller Partner Rechtsanwälte

794
DDr. Katharina Müller und Bmstr. Ing. Robert Weber
DDr. Katharina Müller und Bmstr. Ing. Robert Weber

Am 9. März 2016 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller, TEP und Bmstr. Ing. Robert Weber (ECC Bauprozessmanagement GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Immer wieder Bauschaden“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner.

Eingangs präsentierte Müller die Bauschadenregelung der ÖNORM B 2110 bzw B 2118. Sie ging insbesondere auf die Voraussetzungen der Anwendung der Bauschadenregelung ein. Müller betonte: „Die Bauschadenregelung der ÖNORM B 2110 bzw B 2118 ändert die gesetzliche Lage ab, sodass alle auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer eine Risikogemeinschaft bilden. Damit wird eine besondere verschuldensunabhängige Haftung der Auftragnehmer begründet.“ Sie erklärte, dass „die Regelung den Geschädigten von der Beweisführung über die Kausalität entlastet, jeder Auftragnehmer jedoch die Möglichkeit hat, sich freizubeweisen“ und legte das Prozedere bei der Abwicklung von Bauschäden dar. Dabei betonte Müller, „Das Wichtigste ist eine sorgfältige Projektdokumentation, da diese die rasche und konfliktfreie Abwicklung von Bauschäden und insbesondere auch die Erbringung des Freibeweises durch den Auftragnehmer wesentlich erleichtert.“

Im Anschluss widmete sich Weber der kalkulatorischen Berücksichtigung des Bauschadens in der Ausschreibung und im Angebot. „Als ordentlicher Kaufmann hat der Auftragnehmer die Höhe des vertraglich vereinbarten Bauschadens in seiner Angebotskalkulation zu bewerten, was eine Chance aber auch ein Risiko darstellt.“, betont Weber. Im Rahmen zahlreicher praktischer Beispiele präsentiert er häufig gewählte Formulierungen in den AVB öffentlicher Auftraggeber und privater Bauherrn. Anhand von Praxisbeispielen zum Umgang mit Bauschäden auf Klein- und Großbaustellen weist er auf die häufigsten Fehler hin. „Die Heranziehung einer falschen Bemessungsbasis für die Berechnung und falscher Aufwände für die Zuordnung des allgemeinen Bauschadens sieht man sehr häufig. Ebenso eine unzureichende oder überhaupt fehlende Dokumentation der Bauschäden.“, stellte Weber fest.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten zahlreiche Gäste, darunter unter anderem Teilnehmer von Bauherrn (zB Flughafen Wien, Wiener Linien, ÖBB Infrastruktur) und Vertreter der Bauindustrie und des Baunebengewerbes (zB PORR, Caliqua, COFELY, ELIN, Held & Francke, BAI) wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.mplaw.at

Foto: beigestellt

Flower