Interview: Schiedsverfahren im Kostenspiegel

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Florian Haugeneder im Interview
Florian Haugeneder im Interview

Redaktion: Schiedsverfahren sind effizienter, stimmt das wirklich?
Florian Haugeneder: Schiedsverfahren haben im Durchschnitt eine kürzere Verfahrensdauer als staatliche Gerichtsverfahren. Es kommt natürlich auf die Effizienz der Verfahrensführung an. Schiedsverfahren sind nicht zu verwechseln mit Mediation, es handelt sich um ein streitiges, formales Verfahren, aber es ist flexibler. Bei einfachen Sachverhalten kann man die Fristen im Verfahren, wie z.B. Fristen für Schriftsätze, besonders kurz gestalten. Wenn das Verfahren sehr komplex ist dauert es natürlich etwas länger.

Wie lange kann ein Schiedsverfahren dauern?
Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei etwa 8 – 14 Monaten bei einfacheren Verfahren. Bei sehr komplexen Verfahren sind auch 2 Jahre und länger möglich.

Eine entscheidende Frage betrifft die Kosten. Kann man diese vor einem Schiedsverfahren abschätzen?
Bei institutionellen Schiedsverfahren kann man kann die Kosten der Schiedsinstitution und der Schiedsrichter sehr gut abschätzen, da die meisten Institutionen ihre Kosten und die Kosten der Schiedsrichter an Hand einer Kostentabelle berechnen. Dort findet man in der Regel einen Minimum – und einen Maximum Wert; diese Kosten sind daher für die Parteien sehr transparent. Die meisten Schiedsinstitutionen bieten auf ihrer Homepage einen Kostenrechner an, mit dem die voraussichtlichen Kosten abhängig vom Streitwert und der Anzahl der Schiedsrichter berechnet werden können. Tendenziell ist es so, dass Schiedsverfahren im Vergleich mit Gerichtsverfahren umso günstiger werden, je höher der Streitwert ist, die Kosten bei einem höherem Streitwert also weniger stark steigen, während sich Gerichtskosten in Österreich linear mit dem Streitwert erhöhen.

Können Sie da ein Beispiel nennen?
Ja, ganz extrem ist es z.B. bei einem durchaus realen Streitwert von 100 Mio. Euro und einem Dreier-Schiedsgericht (Schiedsrichtersenat). Hier sind die Kosten nach den Wiener Regeln durchschnittlich 540.000 Euro und nach der Schiedsgerichtsordnung der ICC (International Chamber of Commerce) 570.000 Euro. Vergleicht man diese Kosten nun mit einem österreichischen Zivilgericht, so liegt man bereits in der ersten Instanz bei 1,2 Mio. Euro Gerichtsgebühren. Berücksichtigt man den möglichen Instanzenzug bei Gerichtsverfahren, so kommt man bis zur letztinstanzlichen Entscheidung auf 5,4 Mio. Euro Gerichtsgebühren.

Mit welchen Kosten muss man noch rechnen?
Der zweite, wesentliche Kostenbereich sind die Parteikosten, d.h. insbesondere die Vertretungskosten. Die sind natürlich nicht so leicht abzuschätzen, da man nicht weiß, wie komplex das Verfahren wird Verzögerungstaktiken einer Partei können das Verfahren innerhalb gewisser Grenzen in die Länge ziehen und verteuern. Das ist aber bei den staatlichen Gerichten nicht anders. Dort ist es eher noch problematischer, da ein Schiedsgericht flexibler auf die einzelne Situation eingehen kann. Schiedsrichter verstehen sich als Serviceprovider und führen Verfahren dementsprechend effizient und rasch.

Wann zahlen sich Schiedsverfahren aus?
Unabhängig vom Streitwert ist die Vollstreckbarkeit ein Plus des Schiedsverfahrens, denn staatliche Urteile sind nicht überall vollstreckbar. Ein österreichisches Urteil wird in der Regel nur innerhalb des EU-Raums vollstreckt, oder wenn es ein Vollstreckungsabkommen gibt. Zu empfehlen sind Schiedsverfahren daher in der Regel unabhängig vom Streitwert, wenn man außerhalb des EU-Raums tätig ist. Allerdings ist der Standard der Gerichte auch innerhalb des EU-Raums sehr unterschiedlich. Italienische Gerichte sind z.B. notorisch bekannt dafür, dass die Verfahren sehr lange dauern. Es gibt auch eine unterschiedliche Wahrnehmung der Korruption.

Ein Vorteil von Schiedsverfahren ist auch, dass Experten in dem jeweiligen Fachgebiet als Schiedsrichter bestellt werden können – z.B. Baurechtsexperten in einem Bauschiedsverfahren. Unabhängig von diesen Faktoren empfehle ich Schiedsverfahren ab etwa 700.000 bis 1 Mio. Euro Streitwert

Was sollte man im Vorfeld beachten um Kosten gering zu halten?

Florian Haugeneder: Ein ganz wesentlicher Faktor um die Kosten gering zu halten ist die Vereinbarung einer gültigen Schiedsklausel und rechtzeitig einen Profi einzubinden.
Florian Haugeneder: Ein ganz wesentlicher Faktor um die Kosten gering zu halten ist die Vereinbarung einer gültigen Schiedsklausel und rechtzeitig einen Profi einzubinden.

Unabhängig von den Verfahrenskosten ist es wichtig, dass die Schiedsvereinbarung von einem Spezialisten gemacht oder zumindest überprüft wird. Ich empfehle einfache Formulierungen, die nahe am Text der von den Schiedsinstitutionen publizierten Modellklauseln liegen. Wir raten dringend davon ab, Klauseln selbst zu formulieren und ohne Überprüfung durch einen Experten in Verträge einzufügen. Das Ergebnis derartiger Klauseln ist oft ein langer Streit über die Zuständigkeit, was eine Kostenfalle sein kann. Die Kosten für die Beratung im Hinblick auf eine Schiedsklausel sind minimal. In jedem Fall sollte man vereinbaren: Welcher Schiedsort, welche Schiedsinstitution, welche Verfahrenssprache. In der Praxis rate ich von der Vereinbarung eines ad-hoc Schiedsgerichts, also einem Schiedsverfahren ohne Unterstützung durch eine Schiedsinstitution, fast immer ab.

Wie wichtig ist das Verhältnis Anwalt zu Mandant?
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist enorm wichtig. Der Anwalt kann nicht ohne Klient gewinnen.

Wie sieht es aus bei Verfahrensverschleppung?
Die Verfahrensdauer ist grundsätzlich kein Kriterium für die Höhe der Kosten eines institutionellen Schiedsgerichts. Es gibt nur eine enge Möglichkeit, die Kosten anzupassen, aber man bleibt innerhalb der Kostengrenzen, die man in den einzelnen Kostentabellen ablesen kann.

Kann es bei langen Verfahren und demensprechenden vorpauschalierten Kostensätzen zu Qualitätsbeeinträchtigungen kommen?
Nein, so etwas kommt nicht vor. Der Ethos der Schiedsrichter ist hoch und keiner hat ein Interesse, seinen guten Ruf zu verlieren. Schiedsgerichte haben sehr effiziente prozessuale Möglichkeiten, Verfahrensverschleppungen zu verhindern. Der Markt registriert sehr genau, wie lange jemand für seine Entscheidungen benötigt. Ein Schiedsrichter hat das Interesse, ein Verfahren zügig und fair zu führen und Entscheidungen richtig und nachvollziehbar zu begründen – unabhängig von der Komplexität eines Verfahrens.

Wie exekutiert man?
Die Exekution ist durch das New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche geregelt, fast alle Staaten haben diese Konvention ratifiziert. Die Gründe, warum eine Exekution verweigert werden kann, sind sehr eng definiert. In der Praxis kann eine Anerkennung und Vollstreckung in der Regel nur dann erfolgreich bekämpft werden, wenn keine gültige Schiedsvereinbarung vorliegt, die Reichweite der Schiedsvereinbarung durch das Schiedsgericht überschritten wurde oder grobe Verfahrensfehler passiert sind. In Österreich und den meisten schiedsfreundlichen Staaten ist mit geringen Kosten für die Anerkennung und Vollstreckung eines Schiedsspruchs zu rechnen.

Das Interview führte Walter J. Sieberer

Foto. Walter J. Sieberer

 

 

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