Der OGH untersagt der ital. RAI die Verwendung des Namens „Oscar“
In wenigen Tagen findet die Oscarverleihung 2010 statt. An diesem Abend wird der Blick nach Europa, insbesondere nach Österreich gerichtet sein. Denn Österreich ist nominiert in den Kategorien Bester Nebendarsteller (Christoph Waltz), Beste Kameraführung (Christian Berger) sowie Bester Fremdsprachiger Film („Das Weisse Band“) durch den Regisseur Michael Haneke.
Vor wenigen Wochen machte Österreich allerdings nicht nur in künstlerischer, sondern auch in rechtlicher Hinsicht in Hollywood Schlagzeilen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences klagte in Österreich den italienischen Fernsehsender RAI auf Unterlassung der Nutzung ihrer Marke „Oscar“. In Österreich besteht für die weltweit bekannte Marke der kalifornischen Filmakademie branchenübergreifender Schutz. RAI strahlte auch hierzulande unverschlüsselt via Satelliten und Kabelfernsehen Sendungen aus, die den Titel „Oscar“ trugen. In den Sendungen „Oscar TV – Premio Regia Televisiva“ und „La Kore, Oscar della Moda“ wurden Preise für die besten italienischen Fernsehsendungen bzw. Modedesigner vergeben. RAI rechtfertigte die Markenverletzung dadurch, dass in Italien das Wort Oscar sich mittlerweile als eine Gattungsbezeichnung für Auszeichnungen durchgesetzt habe und damit losgelöst von der Marke ein Wort mit eigenständiger Bedeutung geworden sei. Dagegen empfand die Academy die Ausstrahlungen von RAI als ein Ausnutzen und „Schmarotzen“ an dem guten Ruf, exklusiven Image und der hoher Wertschätzung der Marke. Schließlich setzte sich die amerikanische Filmakademie mit dieser Ansicht in Österreich auch in drei Instanzen gerichtlich durch (zuletzt OGH v 19.11.2009, 17 Ob 26/09m) und
untersagte damit die weitere Nutzung der Marke „Oscar“ durch RAI.
In diesem Sinne, unabhängig davon, wie die glamouröse Verleihungszeremonie am 7. März für unsere Anwärter auf die begehren Statuetten ausgeht, in Sachen Markenschutz hat Österreich bereits einen Oscar verdient.
Dr. Bettina Windisch-Altieri
www.windischlaw.com
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