Massive Gesetzesänderung in Tschechien: Handlungsbedarf für Investoren

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Erwin Hanslik
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Neues Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch in Tschechien
Die Tschechische Republik hat einen Schlussstrich unter ihre (rechtliche) Vergangenheit gezogen. Ab dem 1.1.2014 wird es ein neues Bürgerliches Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch, das sog. Gesetz über Kapitalgesellschaften, geben, das zu massivenAuswirkungen in beinahe allen Bereichen des Geschäftslebens führt. Zudem gelten diese Änderungen nicht erst ab dem kommenden Jahr, sondern werden sich auch auf derzeit gültige Rechtsverhältnisse auswirken.

Erwin Hanslik, TaylorWessing e|n|w|c Partner in Prag, betont: „Es besteht dringender Handlungsbedarf für alle in Tschechien tätige Unternehmer.“

Sämtliche Bereiche des Wirtschaftslebens betroffen

Die nun bevorstehenden Änderungen werden eine andere Terminologie, eine neue Struktur und viele neue Regelungen in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftslebens bringen. Es wird sich z.B. der Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) drastisch ändern. Genaue Vorschriften werden über den Vertragsbestandteil von AGB Auskunft geben. „Umstrittene Regelungen“, die bisher oft in den AGB „versteckt“ wurden, müssen offiziell im Vertrag genannt werden, um überhaupt Wirksamkeit zu erlangen. Die Vermietung von Geschäftsräumlichkeiten etwa kann für den Vermieter im Falle der Beendigung des Mietvertrages sehr teuer werden, wenn es keine Einigung über getätigte Investitionen gibt. Ab dem 1.1.2014 wird der Vermieter verpflichtet sein, dem Mieter allfällige Investitionen zu ersetzen, wenn im Vertrag nichts Anderes vereinbart wurde.

Auch der im österreichischen Recht geltende Grundsatz, wonach das Eigentum an einem Grundstück auch das Gebäude, das auf diesem Grundstück errichtet ist, umfasst, wird nun im tschechischen Zivilrecht Einzug halten. Die Strukturierung von Liegenschaftstransaktionen wird daher in Zukunft deutlich einfacher sein.

Anlass: Notwendiger Reformbedarf
Die entsprechenden bestehenden Gesetze zum tschechischen Zivil- und Handelsrecht stammen aus den 1960er Jahren, also einer Zeit des tiefen Kommunismus. Mit dessen Fall gab es den unbedingten Bedarf nach einer Rechtsordnung, die den Wiederaufbau des freien Marktes ermöglichte. Aufgrund des großen Zeitdrucks wurden jedoch zahlreiche Rechtsvorschriften in der Vergangenheit lediglich novelliert. Die nun vorgeschlagenen Änderungen sind so tief und weitgreifend, dass jeder in Tschechien tätige Unternehmer bereits heute mit der Vorbereitung auf die neue Gesetzeslage beginnen sollte.

www.taylorwessing.com

Foto: Dr. Erwin Hanslik, Partner TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte in Prag

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