Missbrauchte Facebook Fotos: Gerechtigkeit für eine slowakische Studentin

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Birgit Kraml
Birgit Kraml von Wolf Theiss setzte die Rechte der Mandantin erfolgreich durch.

WOLF THEISS gewinnt den Fall einer in Medienberichten als Prostituierte bezeichneten 22jährigen slowakischen Studentin. Die Sozietät hat Frau R. auf Pro Bono Basis vertreten.

Birgit Kraml, Counsel bei Wolf Theiss, vertrat erfolgreich die 22jährige slowakische Studentin Frau R., deren Facebook Foto fälschlicherweise von einigen österreichischen Tageszeitungen und Online Medien verwendet worden war. Die Medien berichteten über die Ermordung einer anderen Slowakin mit exakt gleichem Namen, die im August 2010 in Wien aufgefunden wurde und den Berichten zufolge als Prostituierte tätig gewesen sein soll. Die Zeitungen veröffentlichten jedoch das Foto der Wolf Theiss Mandantin mit Bildunterschriften, die Frau R. als „Callgirl“ und „tote Prostituierte“ bezeichneten.

Wolf Theiss nahm sich des Falls an und machte Entschädigungsforderungen gegen drei österreichische Tageszeitungen geltend, wobei die Ansprüche auf üble Nachrede und Bloßstellung des höchstpersönlichen Lebensbereichs gestützt wurden. Frau R. wurden Entschädigungen von allen drei Tageszeitungen zugesprochen, allerdings mit der ausschließlichen Begründung der üblen Nachrede. Auch das Rechtsmittelgericht sah das Recht auf Privatsphäre nicht verletzt, weil die Tatsache, ob jemand als Prostituierte tätig ist, nicht den höchstpersönlichen Lebensbereich betreffe. Dass Frau R. diese Tätigkeit niemals ausgeübt hat, war für das Oberlandesgericht Wien unerheblich.

Frau R. konnte gegen diese Entscheidung kein weiteres Rechtsmittel mehr erheben, die Generalprokuratur erhob jedoch Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser erkannte, dass Prostitution nicht nur ein Beruf ist, sondern auch den höchtpersönlichen Lebensbereich betrifft, der geschützt ist und auch von Medien respektiert werden muss.

Kraml kommentiert die Entscheidung: „Dieser Fall weckte bereits bei Bekanntwerden verstärktes Interesse bei den österreichischen Medien. Es geht um eine Grundsatzentscheidung für ethischen Journalismus. Niemand kann rückgängig machen, was gestern in der Zeitung stand. Die erzielten Entschädigungen für Frau R. und das Erkenntis des OGH sind zumindest eine gewisse Genugtuung für unsere Mandantin.“

www.wolftheiss.com

Foto: beigestellt

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