Praxishandbuch „Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald“

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Stefanie Wieser, Juristin der Land&Forst Betriebe Österreich, Autorin; DI Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.
Stefanie Wieser, Juristin der Land&Forst Betriebe Österreich, Autorin; DI Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich.

Die österreichischen Wälder erfüllen viele Funktionen und müssen verschiedensten Anforderungen gerecht werden. Im Wald sind unterschiedliche Nutzergruppen unterwegs wie zum Beispiel Wanderer, Freizeitsportler, Jäger, Familien, Förster und Forstarbeiter.

Um Konflikte zwischen den verschiedenen Gruppen zu vermeiden, gibt es eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen, die es zum Schutz von Mensch und Natur einzuhalten gilt.

Um Klarheit zu bringen, wo was erlaubt ist, wurde heute das Praxishandbuch „Rechtssicherheit bei der Beschilderung im Wald“ von Mag. Stefanie Wieser, Juristin der Land&Forst Betriebe Österreich, präsentiert. Es liefert Antworten auf Fragen zu gebotenem Verhalten und Kennzeichnungsvorschriften und bietet einen Überblick der Benützungsbeschränkungen von Grund und Boden.

DI Felix Montecuccoli, Präsident der Land&Forst Betriebe Österreich, betonte anlässlich der Buchpräsentation die Multifunktionalität des Waldes: „Es liegt in der Verantwortung der Waldbesitzer, dass der Wald seine Nutz-, Schutz-, Erholungs- und Wohlfahrtsfunktion erfüllen kann. Dabei gilt es Konflikte zwischen den verschiedenen Nutzergruppen zu vermeiden und Schäden von Waldbenutzern und dem Ökosystem Wald abzuwenden. Aufgrund der zunehmenden Freizeitaktivitäten in der Natur kommt es besonders im Bereich der Erholungsfunktion immer öfter zu Problemstellungen zwischen den verschiedenen Nutzern. Deshalb sind die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und eine Lenkung der Besucherinteressen unabdingbar. Das vorliegende Handbuch soll als Nachschlagewerk für eine korrekte Beschilderung dienlich sein, um sowohl Sicherheit als auch ein gutes Miteinander im Wald zu gewährleisten.

Die Autorin Mag. Stefanie Wieser, Juristin der Land&Forst Betriebe Österreich, präsentierte, welche Gesetzesmaterien und Schilder im nun vorliegenden Praxishandbuch behandelt werden und betonte dabei besonders, dass es viele Benützungsbeschränkungen im Wald gibt, die auch ohne Kennzeichnung gelten: „Der Blick auf die Rechtsordnung und die Natur offenbart oft eine Diskrepanz zwischen tatsächlicher Übung und gesetzlichen Bestimmungen. Die Benützung des Waldes zu Erholungszwecken ist aus guten gesetzlichen Gründen eingeschränkt. Korrekte Kennzeichnungen dienen dem Schutz von Mensch und Natur. Wichtig festzuhalten ist aber auch, dass nur weil kein Schild vorhanden ist, im Wald nicht automatisch alles erlaubt ist. Um die nachhaltigen Waldleistungen gewährleisten zu können, müssen sich alle an die geltenden Regelungen halten.“

Im Buch wird auf die wesentlichsten Schilder eingegangen, auf die man im Wald treffen kann. Es werden sowohl forst-, naturschutz-, jagd-und wasserrechtliche Aspekte als auch die Straßen¬verkehrsordnung behandelt. Das Buch soll einem klaren Bewusstsein von Rechten und Pflichten im Naturraum dienen.

DI Gerhard Mannsberger, Sektionschef Forstwirtschaft im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, beleuchtete das Thema aus Sicht der Behörden: „Eine korrekte Beschilderung hilft den Behörden in ihrer Verwaltungsaufgabe vor Ort. Je exakter die Ausschilderungen erfolgen, desto leichter ist der Vollzug. Das Wissen, was erlaubt ist und was nicht, ist sowohl für die verantwortlichen Eigentümer und Bewirtschafter als auch für die Waldbesucher wichtig.“

Mannsberger betonte außerdem die große Bedeutung des Waldes für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt: „Der Wald gibt den Menschen unglaublich viel: Als wichtiger Wirtschaftsfaktor sichert er viele Jobs, er schützt uns vor Naturgefahren, liefert Energie, trägt mit seinem Ökosystem zum Klimaschutz bei, bietet den Tieren und Pflanzen Lebensraum und den Menschen Erholung. Damit dies auch für die nächsten Generationen so bleibt, bedarf es einer nachhaltigen und geregelten Nutzung.

Quelle: OTS

Foto: Land&Forst Betriebe Österreich/APA-Fotoservice/Hinterramskogler

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