Schönherr Markenrechtsexperten Guido Kucsko und Christian Schumacher präsentieren 2. Auflage des Markenrechts-Kommentars

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Christian Schumacher und Guido Kucsko
Christian Schumacher und Guido Kucsko

Unter dem Titel „marken.schutz“ präsentieren die beiden Markenrechtsexperten Guido Kucsko und Christian Schumacher, Partner bei der zentraleuropäischen Rechtsanwaltskanzlei Schönherr, die 2. Auflage des von ihnen herausgegebenen systematischen Kommentars zum Markenschutzgesetz.

Die Neuauflage widmet sich in bewährter Form den Markenrechten in der komplexen Verflechtung des nationalen Markenrechts mit dem Gemeinschaftsmarkenrecht und dem Recht der Internationalen Marke. Sie beinhaltet neben Details zur Rechtsprechung auch Tipps aus der Praxis und Beiträge aus angrenzenden Rechtsgebieten (wie Kartellrecht oder Insolvenzrecht) sowie nützliche Checklisten.

Basierend auf der erfolgreichen Erstauflage aus dem Jahr 2006 umfasst die Publikation zahlreiche markenrechtliche Neuerungen und Änderungen. So sind bereits Kommentierungen zur Novelle 2014 betreffend der erst mit 1.1.2014 eingeführten Neuregelung des Rechtsmittelzugs vom Österreichischen Patentamt an das Oberlandesgericht Wien und den Obersten Gerichtshof enthalten. Das knapp 1200 Seiten umfassende Werk wurde gemeinsam mit über 40 anerkannten Experten für österreichisches und harmonisiertes EU- und Gemeinschaftsmarkenrecht verfasst.

„Die Marke verkauft das Produkt! Ihr Wert für das Unternehmen ist kaum hoch genug einzuschätzen. Entsprechend wichtig für den unternehmerischen Erfolg ist daher die kompetente Entwicklung und Pflege des Markenportfolios auch aus rechtlicher Sicht“, so Schönherr Partner und Autor des Markenrechts-Kommentars Guido Kucsko.

Christian Schumacher, ebenfalls Partner bei Schönherr und Autor der Markenrechts- Publikation, ergänzt: „Die Rechtsentwicklung im Markenrecht ist rasch und spannend. Sie spielt sich heute sehr stark auf europäischer Ebene ab. Der Europäische Gerichtshof ist zur Auslegung vieler interessanter Zweifelsfragen berufen und nimmt diese Aufgabe auch in zahlreichen Entscheidungen wahr. Gerade in den letzten Jahren sind dadurch viele Grundprinzipien des Markenrechts näher, aber auch neu definiert worden – nachzulesen in der neuen Auflage.

www.schoenherr.eu

Foto: beigestellt, copyright Walter J. Sieberer

Redaktion: Katarina Holik

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