17. Compliance Netzwerktreffen: Beschuldigt, was nun?

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Interessante Podiumsdiskussion
Interessante Podiumsdiskussion

Strafverfahren und Medienöffentlichkeit bilden eine Melange, die zahlreiche Spannungsfelder bereithält. Entsprechend groß war das Interesse an einer Diskussion zur Rolle von Medien, Verteidigung und Strafverfolgern im Ermittlungsverfahren beim 17. Compliance Netzwerktreffen am 7. April in Wien.

Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) veranstaltet jedes Jahr einen ressortübergreifenden „Anti-Korruptionstag“, der das Bewusstsein für das Thema in der Beamtenschaft schärfen soll. Im Anschluss daran fand heuer das vom BAK und LexisNexis Österreich gemeinsam organisierte 17. Compliance Netzwerktreffen mit dem Titel: „Beschuldigt, was nun? Im Spannungsfeld zwischen Verteidigung, Strafverfolgung und Medien“ statt.

Vor Beginn der hochkarätig besetzten Paneldiskussion hieß die Bundesministerin für Inneres, Mag.a Johanna Mikl-Leitner, die Gäste im BMI am Minoritenplatz willkommen. In ihrem Statement begrüßte sie den Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichem Sektor, Behörden, Wissenschaft, Medien und Unternehmen: „Es ist wichtig, dass sich alle Stakeholder einbringen, wenn es um Korruptionsbekämpfung geht“.

Ist Litigation PR legitim?
Moderator Georg Krakow, ehemaliger Staatsanwalt (BAWAG-Verfahren) und jetziger Rechtsanwalt, startete die Diskussion mit dem Thema „Litigation PR“, dem das Podium allerdings wenig abgewinnen konnte. Denn der Versuch, über die Beeinflussung der öffentlichen Meinung Strafverfahren zu steuern, gehe häufig nach hinten los. Robert Eichler von der OMV schließt für sein Unternehmen eine solche Strategie überhaupt aus. Die einzige Möglichkeit für eine Firma, auf die „Schuldvermutung“ zu reagieren, sei Schweigen. Äußerungen zu laufenden Verfahren verlängerten nur die Medienberichterstattung: „Es ist für Manager zwar unangenehm, sich nicht äußern zu dürfen, aber besser.
Bei den Behördenvertretern stoßen öffentliche Meinungsschlachten ebenfalls auf wenig Gegenliebe. Andreas Wieselthaler, Direktor des BAK: „Litigation PR behindert die Ermittlungen. Verteidiger sollen alle Rechte ausschöpfen, oft artet es aber in ‚Haxlbeißerei‘ aus.“ Und was ändert der Boom der Litigation PR für die Medien? „Profil“-Investigativ-Journalistin Ulla Kramar-Schmid augenzwinkernd: „Der Pool der Informanten hat sich dadurch vergrößert.“ Versuche, die eigenen Mandanten gut dastehen zu lassen, würden von allen Parteien gemacht. „Das ändert aber nichts daran, dass Journalisten immer nachfragen müssen, Unterlagen verlangen, da sie sonst medienrechtlich haftbar gemacht werden könnten.“

Schnellere Verfahren, mehr Gerechtigkeit?
Mit der Strafrechtsreform wird eine Obergrenze der Ermittlungsverfahren von drei Jahren eingezogen. Gut so? Universitäts-Professor und Rechtsanwalt Peter Lewisch plädiert dafür, „die richtigen“ Verfahren schnell einzustellen, um Ressourcen für wirklich relevante Fälle freizubekommen. BAK-Direktor Wieselthaler versteht die Begrenzung nicht als Niederlage für die Strafverfolgungsbehörden. Ein Hindernis für die Arbeit des BAK seien vielmehr häufige Wechsel von Staatsanwälten und Stehzeiten im Verfahren aufgrund von Arbeitsüberlastung der Staatsanwaltschaften, nachdem die Ermittler ihre Sachverhaltsdarstellung eingebracht hätten.

Die mediale Beeinflussung der Justiz
Und wie steht es um die Auswirkungen medialer Begleitmusik auf Justizentscheidungen? Umfragen zeigen, dass selbst einige Staatsanwälte und Richter glauben, ihre Entscheidungen nicht gänzlich unbeeinflusst treffen zu können. Diese Beobachtung teilt Prof. Lewisch: „Medienberichte bilden den Bezugsrahmen zur Bewertung von Sachverhalten.“ Auch die Justiz könne das, was rundherum vor sich geht, nicht völlig ausblenden. Die Journalistin am Podium ist daher überzeugt, dass es in der Darstellung komplexer Fälle vor allem auf präzise Formulierungen ankommt. Die Floskel von der „Unschuldsvermutung“ verwendet sie nicht mehr. Für Andreas Wieselthaler verläuft die Trennlinie gute/schlechte Berichterstattung jedoch nicht zwischen Qualitäts- und Boulevard-Medien, sondern zwischen solchen, die selbst recherchieren und solchen, die von anderen Medien abschreiben. Mit der unangenehmen Folge, dass ein Sachverhalt im Modus eines Stille-Post-Spiels immer weiter verfälscht wird.

Aktenleaks
Beim heißen Eisen „Aktenleaks“ – also dem Abdruck von Aktenteilen in Medien – ortet Andreas Wieselthaler Eitelkeiten im Unterbau der Behörden als häufige Quelle. Mittlerweile gehen die Ermittlerteams daher intern sehr sparsam mit Informationen um. Verboten ist das Zitieren aus Ermittlungsakten in Österreich allerdings nicht. Daher sieht Ulla Kramar-Schmid auch keinen Grund, davon abzurücken: „Es ist medienrechtlich jetzt schon klar abgezirkelt, was ‚schutzwürdige Interessen‘ sind.“ Dabei dürfte die neu eingeführte Unterscheidung zwischen „Angezeigten“, „Beschuldigten“ und „Verdächtigen“ für die Medien kaum eine Rolle spielen, obwohl allseits eine präzisere Terminologie gefordert worden war. Die Behördenvertreter bedauern das. „Medien müssen sich überlegen, wie künftig die Berichte verfasst werden, um diese Unterscheidung zu würdigen, damit das bei der Bevölkerung ankommt“, fordert etwa der Direktor des BAK.

Am Podium saßen:
Dr. Robert Eichler (Chief Compliance Officer, OMV) – „Schweigen ist für Unternehmen die einzige Möglichkeit, auf die ‚Schuldvermutung‘ zu reagieren.“
LStA Mag. Friedrich Koenig (Generalprokuratur) – „Die neue Transparenz im Ermittlungsverfahren birgt auch Risiken.“
Ulla Kramar-Schmid (Leitung Investigation, Nachrichtenmagazin „profil“) – „Wer seinen Job als Journalist ernst nimmt stellt Fragen und sucht Antworten, Verurteilungen sind nicht die Aufgabe der Medien, auch nicht Vorverurteilungen.“
Univ.-Prof. DDr. Peter Lewisch (Institut für Strafrecht und Kriminologie, Universität Wien) – „Beschuldigte brauchen vor allem Geduld. Wer unschuldig ist, hat es leichter.“
Mag. Andreas Wieselthaler, MA MSc (Direktor, BAK) – „Investigative Medien machen oft gute Arbeit, konterkarieren aber auch die Anstrengungen der Ermittler.“
Moderation: Mag. Georg Krakow, MBA (Partner, Baker & McKenzie Diwok • Hermann • Petsche) – „Wer ist gemeint, wenn man von ‚Beschuldigten‘ im Strafverfahren spricht?“

Unter den Gästen befand sich zahlreiche Prominenz aus der österreichischen Recht- und Wirtschaftsszene. Gesehen wurden unter anderem:
Mag. Martin Eckel (TaylorWessing e|n|w|c Rechtsanwälte), Dr. Clemens Hasenauer (CHSH Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati), Dr. Peter Jonas (Austrian Standards plus GmbH), Mag. Karin Mair (Deloitte Financial Advisory GmbH), Dr. Karl Stadler (VERBUND AG) u.v.m.

Nähere Infos und Fotos zur Veranstaltung in Kürze unter www.compliance-praxis.at.

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