„Bauzeit und Bauzeitplan“ – Jour Fixe bei Willheim Müller Rechtsanwälte

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Mathias Fabich und Katharina Müller

Am 17. Juni 2014 luden die Baurechtsexperten RA DDr. Katharina Müller und DI Mathias Fabich (Porr Bau GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Bauzeit und Bauzeitplan“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Willheim Müller

Rechtsanwälte. Müller stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vertragsterminen und der damit für Auftragnehmer einhergehenden Leistungsverpflichtung vor. Sie führte weiters die Rechtslage zu Verzug und Pönale anhand aktueller Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus. Schließlich erörterte sie anhand von Praxisbeispielen die Ansprüche von Auftragnehmern bei Änderungen von Terminplänen und Forcierungsleistungen. Im Anschluss daran beleuchtete Fabich dieses Thema aus bauwirtschaftlicher Sicht. Dabei präsentierte er die Anforderungen an Terminpläne in Bauprojekten und deren vielseitige Bedeutung während der Projektabwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungsabweichungen und Bauzeitverlängerungen. Weiters ging er auf die Ermittlung von Bauzeitverlängerungen und den damit verbundenen Mehrkosten ein.

Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten über 60 Gäste, darunter auch DI Peter Fischer (Strabag AG), DI Matthias Vogler (Wiener Linien GmbH & Co KG) und Arch. DI Erich Maria Markh (CUUBUUS architects Ziviltechniker GmbH) sowie zahlreiche weitere Vertreter der Baubranche wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.

www.wmlaw.at
Foto: beigestellt

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