Bundesministerin Karl will mit dem Lobbyinggesetz Transparenz schaffen!

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Im Anschluss an das Expertenhearing zum Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz heute, Mittwoch, im Justizausschuss forderte Justizministerin Karl eine rasche Umsetzung des Gesetzesentwurfs ein.

Heute konnten die letzten offenen Fragen mit Experten diskutiert werden, die Eckpunkte des Gesetzes wurden klar bestätigt„, so die Ministerin. „Die moderate Kritik von beiden Seiten, etwa bei den Registrierungspflichten, bestätigt, dass der Entwurf ausgewogen ist. Es ist gelungen, erstmals klare Transparenz-Regeln für Lobbying – inklusive empfindlicher Strafandrohungen – zu schaffen.“

Wir schließen mit dieser Gesetzesvorlage einen Graubereich, der bisher nicht klar geregelt ist. Der Entwurf bringt Transparenz und Nachvollziehbarkeit“, betonte die Justizministerin. Lobbying und Interessensvertretung seien dabei nicht negativ zu bewerten und schon gar nicht zu verbieten – im Gegenteil, für eine Demokratie sei es wichtig und legitim, dass die Zivilgesellschaft Interessen gezielt gegenüber der Politik vertritt. “ Dies muss aber in größtmöglicher Transparenz geschehen“, so Karl. „Bürger sollen wissen, wer Lobbying betreibt. Entscheidungsträger sollen wissen, welche Interessen ein Lobbyist vertritt. Genau das soll das neue Lobbyistengesetz sicher stellen.“

Die Verpflichtung zur Registrierung, das Verbot von Provisionen und Scheinrechnungen sowie die Pflicht, sich einem Verhaltenskodex zu unterwerfen – all das sind Meilensteine in Sachen Transparenz beim Lobbying. Österreich kann in diesem Bereich international Vorbild werden.“ Justizministerin Beatrix Karl erwartet sich nun eine rasche Umsetzung der Gesetzesmaterie: „Ich halte eine Beschlussfassung im Parlament bis März für realistisch„.

Quelle: OTS

Foto: © Bundesministerium für Justiz

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