Der letzte Weg der Altfahrzeuge

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Bernhard Müller und Lorenz Wicho von DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte.
Bernhard Müller und Lorenz Wicho von DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte.

Jährlich fallen in Österreich rund 71.000 Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als Altfahrzeuge an. Seit 2015 gibt es für die Entsorgung neue Bestimmungen.

WIEN. Schrott- und Altfahrzeuge umweltgerecht zu entsorgen, ist nicht nur das mindeste, was man für das geliebte Vehikel tun kann; vielmehr stecken in einem Auto wertvolle Werkstoffe, die es im Zeitalter der Rohstoffknappheit zu recyceln gilt: Stahl, Kupfer, Leicht- und Edelmetalle, Glas, Reifen und Kunststoffe. Aber auch umweltgefährliche Stoffe wie Öle, Bremsflüssigkeiten, FCKW und Blei sind enthalten, die fachgerecht entsorgt werden müssen. Altfahrzeuge recyceln kann aber nicht jeder, weil es wichtig ist, dass das Fahrzeug umweltgerecht trockengelegt, demontiert und verwertet wird.

Neues zur Verwertung
Die EU-Altfahrzeuge-Richtlinie, die in Österreich durch das Abfallwirtschaftsgesetz und die Altfahrzeuge-Verordnung umgesetzt wird, sorgt dafür, dass Altautos europaweit auf einheitliche Weise entsorgt werden.
Seit 2015 sind mindestens 95 % des Gewichts eines Altfahrzeugs zu verwerten und mindestens 85 % stofflich zu verwerten oder wiederzuverwenden. Dafür bedarf es einer flächendeckenden Infrastruktur zur Rücknahme der Altfahrzeuge und konkreter Umweltstandards zur umweltgerechten Behandlung und Entsorgung.

Rohstoffverlust
Trotzdem bestand in der Vergangenheit die unerwünschte Praxis, „Schrottautos“ als Gebrauchtfahrzeuge zu deklarieren und in Entwicklungsländer zu exportieren, um dort ein zweites Autoleben zu beginnen. Denn durch den Verkauf dieser als „Gebrauchtwagen“ deklarierten Fahrzeuge konnte Geld lukriert werden, eine ordnungsgemäße Entsorgung von Altfahrzeugen kostet hingegen Geld. Die Reinkarnation so mancher Schrottautos mag gemäß einem Lied von Rainhard Fendrich zwar ein letzter Trost für den ehemaligen Besitzer sein, liegt aber nicht im Interesse einer flächendeckenden, ressourcenschonenden und daher auch umweltfreundlichen Vorgangsweise, von der letztlich alle profitieren. Nicht zuletzt entsteht durch diesen Export auch ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von rund 50 Millionen €. Denn es gehen der heimischen Wirtschaft die oben genannten Rohstoffe verloren, in weiterer Folge müssen diese teuer importiert werden.

Exportschranken
Es ist daher zu begrüßen, dass ein neuer Erlass des Lebensministeriums vom 1. April 2015 für Klarstellung sorgt und den Begriff „Altfahrzeug“ präzisiert, um der geschilderten Praxis einen Riegel vorzuschieben: Übersteigen die Reparaturkosten, um das Kfz in einen verkehrstauglichen Zustand zu versetzen, den Zeitwert in unverhältnismäßig hohem Ausmaß, so liegt ein „Altfahrzeug“ im Sinne der Altfahrzeuge- VO vor – und eben kein vermeintlicher „Gebrauchtwagen“. Ein einfaches Kriterium ist: Hat das Fahrzeug kein gültiges „Pickerl“ oder keine Bescheinigung eines Kfz-Sachverständigen, so ist es Abfall, dessen sich der Fahrzeughalter entledigen will (oder muss). Gemäß der Altfahrzeuge-VO ist das Fahrzeug dann im oben beschriebenen Ausmaß weitestgehend wiederzuverwerten. Stoffe, die nicht wiederverwertet werden können, sind fachgerecht zu entsorgen. Klargestellt wurde weiters, dass Kfz nur dann außer Landes gebracht werden dürfen, wenn die Nichtabfalleigenschaft nachgewiesen ist: Hierfür müssen Kfz noch in einem fahrtauglichen Zustand sein.

Dem Grundsatz weitestgehender Wiederverwertung entsprechend, sollten Altfahrzeuge aber nicht am Autofriedhof landen, weder in Österreich noch im Ausland, sondern lieber Bestandteil eines neuen Produkts werden.

www.dbj.at

Foto: beigestellt

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