DLA Piper veranstaltet Corporate Breakfast

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Maria Doralt
Maria Doralt

„Update Hauptversammlung“ lautete das Thema des Corporate-Breakfast der internationalen Anwaltskanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach am 13. Februar.

Über 30 Interessenten waren der Einladung gefolgt und brachten sich in Sachen Auskunftsrecht, Kapitalmaßnahmen und Interessenkonflikte unter Aktionären auf den neuesten Stand.

Dr. Maria Doralt, Partnerin in der Corporate Gruppe von DLA Piper Weiss-Tessbach, gab ein Update zum Thema Auskunftsrecht und zu aktuellen Entscheidungen rund um die Hauptversammlung (Entlastung, Related-Party Transactions, Delisting, Wahlen in den Aufsichtsrat). Anhand von Fallbeispielen veranschaulichte Maria Doralt Umfang und praktische Bedeutung des Auskunftsrechts und ging auf die zahlreichen Fragen aus dem Publikum ein. Dr. Christian Temmel, ebenfalls Partner in der Corporate Gruppe, informierte anschließend über Kapitalmaßnahmen in der Hauptversammlung, wobei er besonders auf das Bezugsrecht, bedingtes Kapital und den Nominalbetrag bei Kapitalerhöhungen einging.

Mögliche Interessenskonflikte unter den Aktionären waren Thema des Beitrags von Dr. David Christian Bauer, Partner und Leiter der Litigation & Regulatory Gruppe bei DLA Piper Weiss-Tessbach. Wenn einzelne Aktionäre sich durch den Erwerb von Stimmrechtsvollmachten zusammenschließen um bestimmte Entscheidungen der Geschäftsleitung zu beeinflussen, spricht man von „Shareholder Activism“ oder „Proxy Fights“.

„Die angeregte Diskussion zeigt, dass viele Fragen rund um die HV im Fluss sind und die Praxis sehr beschäftigen. Vor allem die jüngste deutsche Rechtsprechung wirft spannende Fragen auf: Was passiert wenn die Wahl eines Aufsichtsrates nichtig war und dies erst Monate oder Jahre später gerichtlich fest steht? Was passiert, wenn sogenannte Related-Party-Transactions nicht vom AR in der korrekten Art und Weise genehmigt waren? Welche Folgen hat das für die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats? Und: kann man angesichts der neuen deutschen Rechtsprechung ein Delisting tatsächlich ohne HV Beschluss und ohne Übernahmeangebot durchführen? Das große Interesse an unserem Corporate Breakfast freut uns sehr! Wir werden die Diskussion beim nächsten Mal fortsetzen“, sagt Dr. Maria Doralt.

www.dlapiper.com/austria

Foto: beigestellt

Redaktion: Katarina Holik

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