ÖRAK-Präsident Rupert Wolff würdigte die Verdienste von Rohrer und Müller während ihrer jahrzehntelangen Justizlaufbahnen.
Im festlichen Ambiente des Wiener Palais Pallavicini wurde vergangenen Freitag zum zwölften und dreizehnten Mal das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft verliehen. Dr.Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK), hatte dabei die Ehre, gleich zwei überaus verdiente Persönlichkeiten der heimischen Justiz auszuzeichnen: Dr. Ronald Rohrer, OGH-Vizepräsident und vormaliger Präsident der Obersten Berufungs- und Disziplinarkommission der Rechtsanwälte (OBDK), sowie Amtsdirektor i.R. Hofrat Otto Müller, langjähriger Protokollchef im
Bundesministerium für Justiz.
Unter den Gratulanten fanden sich neben den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern unter anderem OGH-Präsident Hon-Prof. Dr. Eckart Ratz, VfGH-Vizepräsidentin Dr. Brigitte Bierlein, die Präsidenten der Oberlandesgerichte Wien, Linz, Graz und Innsbruck, Dr. Anton Sumerauer, Dr. Johannes Payrhuber-Wolfesberger, Dr. Manfred Scaria und Dr. Walter Pilgermair, sowie Dekan Univ.-Prof. DDr. Heinz Mayer und zahlreiche weitere Spitzenvertreter der heimischen Justiz.
Träger des Ehrenzeichens der österreichischen Rechtsanwaltschaft sind: SC i.R. Dr. Helmuth Tades, OGH- und OBDK-Präs. i.R. Hon.-Prof. Dr. Herbert Steininger (verstorben), SC i.R. Dr. Otto Oberhammer, OGH-Präs. i.R. Dr. Erwin Felzmann, BM a.D. Dr. Harald Ofner, BM a.D. Dr. Dieter Böhmdorfer, SC i.R. Hon-Prof. DDr. Robert Dittrich, OGH- und OBDK-Präs. i.R. Dr. Johann Rzeszut, SC i.R. Dr. Gerhard Hopf, SC i.R. Dr. Hermann Germ, SC i.R. Dr. Wolfgang Fellner, OGH-Vizepräs. und OBDK-Präs. i.R. Dr. Ronald Rohrer, Amtsdirektor i.R. Hofrat Otto Müller
In Österreich gibt es 5800 Rechtsanwälte und 1900 Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die Dachorganisation, den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.
Fotocredit: ÖRAK
Quelle: OTS
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