Freshfields vertritt erfolgreich österreichische Kreditwirtschaft

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Freshfields Bruckhaus Deringer LLP hat die österreichische Kreditwirtschaft erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof im Verfahren gegen die neue Wertpapier-KESt auf Kursgewinne vertreten. Die KESt-Abzugspflicht der Banken wurde vom VfGH nunmehr als verfassungswidrig aufgehoben.

Grund für die Aufhebung war die zu kurze Frist für die Banken zur Einführung der neuen Steuer bis 01.10.2011. „Der VfGH hat die Banken davor geschützt, dass ihnen der Gesetzgeber durch eine zu kurze Umsetzungsfrist Unmögliches abverlangt. Wir freuen uns mit unseren Mandanten, dieses Ergebnis in einem sehr herausfordernden Verfahren erreicht zu haben“, sagt Freshfields-Partner Claus Staringer, der das Verfahren für die Banken gemeinsam mit Stephan Denk und Eva Strunz betreut hat. „Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug, um gemachte Fehler auszubessern. Wir werden sehen, ob dies gelingt“, so Staringer weiter.

Für Freshfields Bruckhaus Deringer ist die Mandatierung durch die gesamte österreichische Kreditwirtschaft in diesem bedeutenden Verfahren eine Bestätigung der führenden Markt-stellung der Sozietät insbesondere in den Bereichen Steuerrecht und Öffentliches Wirt-schaftsrecht.

Das Freshfields-Team umfasst Prof. Dr. Claus Staringer (Steuerrecht), Dr. Stephan Denk (Öffentliches Wirtschaftsrecht) und Mag. Eva Strunz (Steuerrecht).

www.freshfields.com

Foto: Claus Staringer, beigestellt

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