Freshfields Bruckhaus Deringer LLP hat den Londoner Gesellschaftsrechts-Partner Will Lawes zum weltweiten Senior Partner gewählt. Er wird dem neuen internationalen Führungsteam der Sozietät angehören, das mit ihm der Kölner Steuerrechts-Partner Dr. Stephan Eilers und der bisherige Chief Executive Ted Burke (London) bilden.
Das neue Team wird die Aufgaben des Senior Managements gemeinsam wahrnehmen. Ted Burke wird Managing Partner, Stephan Eilers übernimmt die Funktion des Executive Partner. Das neue Führungsteam startet zum Januar 2011, wenn die Amtszeit der beiden bisherigen Senior Partner Dr. Konstantin Mettenheimer (Frankfurt) und Guy Morton (London) endet.
Will Lawes, neuer Senior Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer: „Ich freue mich und fühle mich sehr geehrt, die Position als Senior Partner der Sozietät zu übernehmen. Mit Stephan Eilers und Ted Burke weiß ich ein international ausgerichtetes Team mit großer fachlicher Kompetenz an meiner Seite. Gleichberechtigt neben unseren Managementaufgaben werden wir alle auch weiterhin in engem Kontakt zu Mandanten weltweit stehen und sicherstellen, dass wir für unsere Mandanten die Sozietät des Vertrauens bleiben, die man ruft, wenn es darauf ankommt.“
Ted Burke wird als künftiger Managing Partner wie zuvor als CEO die strategischen Prioritäten der Sozietät weiter entwickeln und gesamtverantwortlich für die Administration sein. Darüber hinaus wird er seine intensiven Mandantenkontakte vor allem in die USA pflegen.
Stephan Eilers wird in der neuen Position des Executive Partner für die weltweite Infrastruktur – das sind vor allem die Bereiche Business Services, Finanzen und Steuern – verantwortlich sein. Seine Mandatsarbeit wird er fortsetzen.
Der gegenwärtige Managing Partner Peter Jeffcote wird künftig als Leiter Recht (General Counsel) gesamtverantwortlich das Riskiomanagement und die regulatorische Compliance der Sozietät betreuen.
Die amtierenden Senior Partner Konstantin Mettenheimer und Guy Morton werden der Sozietät weiterhin angehören und ihre Mandatsarbeit im Steuerrecht (Konstantin Mettenheimer) bzw. im Finanzrecht (Guy Morton) weiterführen.
Foto: beigestellt
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