Jour Fixe bei Willheim Müller Rechtsanwälte
Am 25. Februar 2014 luden die Baurechtsexpertin DDr. Katharina Müller und der Bauwirtschaftsexperte Univ.Prof. DI Dr. techn. Arnold Tautschnig, Geschäftsführender Gesellschafter der at bau-control GmbH und Universitätsprofessor für Projektplanung und Projektsteuerung am Arbeitsbereich Baubetrieb, Bauwirtschaft und Baumanagement am Institut für Konstruktion und Materialwissenschaften an der Universität Innsbruck, zu einem Jour Fixe, zum Thema „Geheimwissenschaft Planernachträge? Auflösung des Rätsels und Potentiale“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Willheim Müller Rechtsanwälte.
Der Jour Fixe fokussierte auf die Aufarbeitung von Mehrkostenforderungen infolge von Leistungsabweichungen bei Planerverträgen. Dazu präsentierte Müller zunächst die rechtlichen Anspruchsgrundlagen und legte die Bedeutung der Dokumentation der erbrachten Leistungen zur Nachweisführung für Mehrkosten dar. Im Anschluss daran ging sie auf konkrete Dokumentationsmethoden ein und veranschaulichte die Notwendigkeit einer sorgfältigen Beschreibung des Planungsziels. Ergänzend dazu präsentierte Tautschnig anhand konkreter Praxisbeispiele Kalkulationsansätze für Planerkosten und erläuterte verschiedene Methoden der Leistungsbeschreibung bei Planerverträgen. Er veranschaulichte insbesondere das Thema Leistungsstörungen bei Planerverträgen und damit verbundene Produktivitätsverluste anhand von Problemstellungen aus der
bauwirtschaftlichen Praxis.
Im Anschluss an den Jour Fixe tauschten über 60 Gäste, darunter Baurat DI Helmut Werner (Werner Consult Ziviltechnikergesellschaft m.b.H.), Ing. Georg Rausch und Ing. Thomas Rabitsch (beide Flughafen Wien AG), Mag. Claudius Weingrill (Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.) sowie zahlreiche weitere Vertreter namhafter Planungsbüros wie gewohnt in gemütlicher Atmosphäre ihre Erfahrungen aus.
Foto: beigestellt
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