Die GmbH ist die in Österreich am stärksten verbreitete Rechtsform und insgesamt ein echtes „Erfolgsmodell“. Dennoch muss sie sich gerade in der jüngsten Zeit verschiedenenen internationalen Herausforderungen stellen.
Eine oft beschworene Alternative entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als in vielen Punkten nachteilig: die Gründung einer englischen Private Limited Company erfordert zwar kein (nennenswertes) Mindestkapital, aber die regelmäßige Einreichung englischer Jahresabschlüsse in England (und gem § 280a UGB auch in Österreich), verursacht im laufenden Betrieb erhöhte Beratungskosten und sieht sich generell mit einem Imageproblem konfontiert.
Auf europäischer Ebene sind nicht nur die EuGH-Entscheidungen zur Niederlassungsfreiheit beachtlich, sondern auch die zu erwartende Verabschiedung einer Verordnung über die Europäische Privatgesellschaft (EPG). Nachdem der Kommissionsentwurf von 2008 vielfach kritisiert wurde, liegt nun ein Kompromißvorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft von November 2009 vor. Die besonders umstrittenen Punkte sind die Notwendigkeit eines grenzüberschreitenden Bezugs, die Arbeitnehmermitbestimmung und (auch hier) das Mindestkapital. Dabei sollen nach letztem Stand die Mitgliedstaaten die Wahl haben, ein Mindestkapital von bis zu € 8.000 festzulegen. Die EPG könnte vor allem für mittelständische Konzerne von Interesse sein, die ihre internationalen Tochtergesellschaften möglichst einheitlich strukturieren möchten.
Das deutsche GmbH-Gesetz wurde schon 2008 mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Mißbräuchen (MoMiG) tiefgreifend novelliert, mit dem ua eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Unterfall der GmbH geschaffen wurde, die schon mit einem Stammkapital von € 1 gegründet werden kann, dafür aber Verpflichtungen zur Gewinnthesaurierung kennt (Einbehaltung von 25% des Jahresüberschusses, bis ein Stammkapital von € 25.000 erreicht ist). Weiters wird in Standardfällen eine vereinfachte Gründung mit einem Musterprotokoll ermöglicht.
Auch in Österreich wurde eine GmbH-Reform, die auch im Regierungsprogramm enthalten ist, groß angekündigt. Sie ist aber derzeit ins Stocken geraten, ein Ministerialentwurf wurde noch nicht veröffentlicht. Zu erwarten sind nach derzeitigem Stand eher punktuelle Änderungen. Die umstrittene Notariatsaktspflicht bei Gründung und Anteilsübertragung wird voraussichtlich bleiben, in Standardfällen könnte es zu Kostensenkungen kommen. Die ursprünglich beabsichtigte Senkung des Mindestkapitals von € 35.000 auf € 10.000, verbunden mit der Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage, sieht sich verschiedenen Angriffen ausgesetzt, die auch mit steuerlichen Überlegungen zusammenhängen, und wird daher möglicherweise doch nicht in der geplanten Form realisiert. Für eine Würdigung ist es derzeit noch zu früh; möglicherweise wäre es auch ratsam, die europäische Entwicklung betreffend die EPG abzuwarten.
Die spannende Diskussion, an der sich auch Vertreter der Wirtschaftskammer, des Notariats und verschiedener Ministerien beteiligten, wurde nach dem Vortrag in entspannter Atmosphäre fortgesetzt.
RA DDr. Jörg Zehetner
Priv.-Doz. Dr. Thomas Haberer
Karasek Wietrzyk Rechtsanwälte GmbH
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