HASCH & PARTNER betreute die rechtliche Abwicklung des KOMETOR ®

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KOMETOR ® – die größte begehbare Skulptur Österreichs

Ein regionales künstlerisches Leitprojekt im Rahmen der OÖ Landesausstellung 2010

Die OÖ Landesausstellung 2010 mit den Hauptausstellungen auf Schloss Parz in Grieskirchen und in der Stadtgemeinde Peuerbach im Gemeindeverbund der Gemeinden Hausruck-Nord steht unter dem Leitbild „Renaissance und Reformation“. Insbesondere der Namenspatron von Peuerbach, Georg von Peuerbach, war maßgeblich an der natur­wissenschaftlichen Revolution des 16. Jahrhunderts beteiligt. Unter diesem Gesichtspunkt war für die Stadtgemeinde Peuerbach, wie auch für das Künstlerpaar Manfred und Billa Hebenstreit klar, sich künstlerisch inspirieren zu lassen und eine Skulptur zu schaffen, die eine Reminiszenz an Georg von Peuerbach darstellt.

Unter dem Motto „Kunst und Kosmos“ wurde die Skulptur KOMETOR – Hebenstreit Himmelskörper künstlerisch erschaffen und so entstand die größte begehbare Skulptur Österreichs in Form eines Dodekaeders samt entsprechender Umfeldgestaltung und einer 36 m langen in Richtung des geographischen Nordens stehenden Kompassnadel.

Im Inneren der Skulptur erwarten die Besucher die beeindruckenden künstlerischen Installationen des Hebenstreit-Duos. Es handelt sich insbesondere um den „Sternendom“ mit riesigen Spiegelflächen und über den gesamten Raum verteilten Filmprojektionen von Hebenstreit-Sternenbildern. In der „Wasserwelt“ ist das Rauschen des Wassers zu hören, das über eine vier Meter hohe künstlerisch gestaltete Glasplatte läuft, dazu „ fließen“ über die schrägen Wände Künstlerfilme zum Thema Wasser.

Aus rechtlicher Sicht waren insbesondere die Themen der bau- und liegenschaftsrechtlichen Ausgestaltung, der Baufinanzierung, der Schaffung von Marken- und Musterrechten zu klären gewesen, sowie letztlich die komplette Umsetzung der Errichtung und Einordnung in das Gefüge der OÖ Landesausstellung 2010. Mit der gesamten rechtlichen Abwicklung wurde seitens des Künstlerehepaares Hebenstreit Herr Dr. Alexander Mirtl, M.B.L., Rechtsanwalt und Partner der HASCH & PARTNER Anwaltsgesellschaft mbH, beauftragt. Die steuerliche Konzeptionierung erfolgte unter Federführung von Herrn WP und StB Mag. Dr. Gerd-Dieter Mirtl.Dr. Aelxander Mirtl

Red.: Welche konzeptionellen Schritte waren für die Projektumsetzung notwendig?

Alexander Mirtl: Am Anfang stand insbesondere die Klärung der Finanzierungsfrage in Bezug auf die Entwicklung und Errichtung der Skulptur KOMETOR im Vordergrund. Wesentlich war dabei auch die Eingliederung dieses Projektes in die OÖ Landesausstellung 2010 der Gemeinden Hausruck-Nord. Es galt bei den zahlreichen Verhandlungen mit dem Land Oberösterreich wie auch den beteiligten Gemeinden nicht zuletzt auch die vergaberechtliche Situation vollständig abzuklären und eine Basis für eine nachhaltige Verwendung nach Abschluss der OÖ Landesausstellung 2010 zu schaffen. Unter Nutzung des Kanzlei-Know-Hows im Bereich der Fördermittel- und Bedarfszuwendungen sowie der Errichtung einer gesellschaftsrechtlich wie auch steuerrechtlich optimierten Struktur gleichsam unter der obersten Prämisse einer unbedingt notwendigen künstlerischen Gestaltungsfreiheit konnte letztlich eine für alle Seiten positive Finanzierungsbasis geschaffen werden. Dies auch unter Einbeziehung und Mithilfe der regional ansässigen Sparkasse Eferding-Peuerbach-Waizenkirchen.

Red.: Gab es neben der Finanzierungsfrage auch Besonderheiten in der gesellschaftsrechtlichen bzw. steuerrechtlichen Umsetzung?

Im Hinblick auf eine insbesondere steuerrechtlich sinnvolle Struktur wurde eine gesellschaftsrechtliche Struktur entwickelt, die einerseits die Interessen der Künstler bei der Verwirklichung ihre Gestaltungsfreiheit in der Entwicklung der Skulptur absichert und andererseits auch im Zuge der Errichtung der Skulptur eine möglichst hohe Haftungsminimierung garantiert. Durch Gründung einer Projekt- und Errichtungsgesellschaft einerseits, sowie durch Abschluss von Generalunternehmerverträgen mit der STRABAG und regional bedeutsamen Professionisten, konnte nicht nur aus gesellschaftsrechtlichen wie auch steuerrechtlichen Gesichtspunkten eine sinnvolle Struktur entwickelt, sondern vielmehr auch die vollkommene künstlerische Gestaltungsfreiheit beibehalten werden.

Red.: Wie sieht es mit dem immaterialgüterrechtlichen Schutz der Skulptur aus?

Die Skulptur ist eine künstlerische Schaffung der Ehegatten Hebenstreit und es besteht markenrechtlicher wie auch urheberrechtlicher Schutz in ihrer Gesamtheit. Die im Inneren der Skulptur vorhandenen Installationen und Kunstwerke, wie auch überhaupt die noch nie da gewesenen Aspekte der „Wasserwelt“ und des „Sternendoms“ sind ebenfalls immaterialgüterrechtlichem Schutz unterstellt.

Red.: Welche Themen bestanden sonst in der Abwicklung des Projektes?

Wesentlich war die Eingliederung der Skulptur, wie auch die in der Skulptur ersichtlichen Installationen in die Thematik für die OÖ Landesausstellung 2010. Hinsichtlich der nachhaltigen Nutzung der Skulptur durch die Stadtgemeinde Peuerbach ist das Hauptaugenmerk darauf gelegt, dass diese Skulptur auch künftig insbesondere im Bereich der neuen Medien immer wieder mit aktualisierten Inhalten im Inneren aufgewertet werden kann. Dies natürlich stets unter Berücksichtigung des künstlerischen Anspruchs der Ehegatten Hebenstreit.

Gleichsam ist dieses künstlerische Leitprojekt auch ein entscheidender Impuls zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur und so ist der KOMETOR auch für das Land Oberösterreich ein Ausdruck dessen, dass eine derartige künstlerische Schaffung auch dezentral abseits von Ballungsräumen verwirklicht werden kann.

Fotos: Beigestellt

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