Österreich: Acht Grundsätze für außergerichtliche Restrukturierungen

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Wolfgang Hoeller
Wolfgang Hoeller

Die außergerichtlichen Restrukturierungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der österreichischen Banken bei Unternehmen in finanzieller Schieflage entscheidend ist, um Schaden von allen Beteiligten abzuwenden.

Aus diesem Grund hat Schönherr, eine der führenden Anwaltskanzleien in Zentral- und Osteuropa, gemeinsam mit der Raiffeisen Bank International (RBI), der Erste Group und der UniCredit Bank Austria ein Regelwerk für Restrukturierungen in Österreich entworfen. Mit der Publikation „Grundsätze für Restrukturierungen in Österreich“ haben die vier Initiatoren, Gabriele Schiemer (RBI), Ralf Zeitlberger (Erste Group), Harald Brückl (UniCredit) und Wolfgang Höller (Schönherr), eine objektive Handlungsempfehlung für die Zusammenarbeit bei außergerichtlichen Restrukturierungen erstellt. Ziel ist es, die allgemeinen Prozesse bei Restrukturierungen zu verbessern und deren Effizienz für alle Beteiligte zu erhöhen.

Die Publikation umfasst acht Grundsätze, die praktische Erfahrungen unterschiedlicher Experten zusammenfassen und auf internationale Vorbilder wie das „Statement of Principles“ der INSOL International zurückgreifen. Darunter sind Empfehlungen für das Verhalten in einer ersten Standstill-Periode, für die Koordination der Gläubiger sowie für eine transparente Kommunikation zwischen Schuldner und Gläubigern. Zwei Anhänge behandeln die spezielle Rolle von Warenkreditversicherern und Leasinggesellschaften. “Eine gelungene Sanierung schützt nicht nur die Banken und andere Gläubiger, sondern vermeidet auch erhebliche negative soziale und volkswirtschaftliche Auswirkungen. Daher ist es unserer Meinung nach essentiell, dass alle Beteiligte nach denselben Regeln spielen und ein gemeinsames Interesse verfolgen: die erfolgreiche Rettung eines sanierungsfähigen Unternehmens“, sagt Wolfgang Höller, Autor der Grundsätze und Partner bei Schönherr.

Bei der Erstellung der Grundsätze wurden zahlreiche Banken, Leasinggesellschaften, Warenkreditversicherer und Unternehmensberater eingebunden, um das breite Spektrum der an einer Sanierung Beteiligten einzufangen. Die Grundsätze zielen auf Restrukturierungen ab, an denen zumindest drei Banken beteiligt sind und ein Gesamtvolumen von rund 30 Millionen Euro gegeben ist. Sie dienen aber wohl als Leitlinie für alle Restrukturierungen.

www.schoenherr.at

Foto: beigestellt

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