Sicher durch die Bankenkrise steuern

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Georg Diwok
Georg Diwok

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Bankenkrisen erschüttern laufend die Wirtschaft. Georg Diwok erläutert, wie Sie Ihr Unternehmen auch in diesen Krisenzeiten richtig finanzieren und am Laufen halten.

Als Teil der Liquiditätsplanung von Unternehmen ist die Minimierung der Auswirkungen eines Ausfalls oder einer Einschränkung der Geschäftstätigkeit der das Unternehmen finanzierenden Bank(en) eine laufende Aufgabe der Geschäftsführung. Neben der Wahl der richtigen Bankverbindungen – abhängig von der Unternehmensgröße sollte es wenigstens zwei geben –, sind folgende rechtliche Mechanismen zu überlegen: Die klassische Hausbank-Finanzierung hat hier den Vorteil, dass bei entsprechender Vertragsgestaltung eine Aufrechnung im Fall des Eintritts einer Bankeninsolvenz möglich ist. Ob bereits bei Anordnung der Geschäftsaufsicht eine derartige Maßnahme sinnvoll ist, hängt von der Finanzierungsstruktur des Unternehmens ab, eine Vertragsüberprüfung dahin gehend, dass die Aufrechnungsmöglichkeiten den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechen, gehört hier jedenfalls dazu, um nicht an einem Aufrechnungsverbot im Kleingedruckten zu scheitern.

Aussonderung
Auf Depots verwahrte Wertpapiere stellen im Bankenkonkurs anders als Giroeinlagen aussonderungsfähiges und daher nicht in die Konkursmasse fallendes Vermögen dar. Ein Weg, größere Barbestände mittelfristig vorzuhalten, besteht darin, geldgleich fungible Wertpapiere zu erwerben. Die auf einem eigenen Depot gebuchten Wertpapiere sind auch während des Konkurses der Bank behebbar und damit verfügbar. Marktrisiken betreffend derartige Wertpapiere, sind aber hierbei zu berücksichtigen.

Bankenstruktur
Der Unternehmer sollte auch an die Struktur der Unternehmensgruppe denken, der seine Hausbank angehört: Haftungsverbunde, wie sie in dezentralen Bankensektoren bestehen (Raiffeisen, Sparkassen-Sektor als Beispiel), leisten iR einen besonderen Bestandschutz. Anders als bei der Einlagensicherung zielen Haftungsverbunde darauf ab, die in Schwierigkeiten geratene Bank selbst in ihrem Bestand zu stützen. Als diesem gleichwertig kann eine intensivere Aufsicht bei systemrelevanten Banken angesehen werden. Wo es im Sektorverbund mithaftende Gesellschaften gibt, wo die Aufsicht – etwa bei systemrelevanten Instituten – intensiver als sonst hinsieht, passiert typischerweise weniger. Diesem Umstand trägt etwa auch die Anerkennung institutsbezogener Sicherungssysteme (IPS) in dem Regelungswerk von Basel III Rechnung.

Vertragliches
Zunächst kann der Unternehmer etwa durch Cash-Pooling-Vereinbarungen (dann aber effektives Cash Pooling und nicht nur virtuelles Cash Pooling) den Forderungsstand und damit auch das Risiko der Einbringlichkeit der Forderungen seines Unternehmens gegenüber der Bank steuern. Auch die Kreditverträge des finanzierten Unternehmens selbst sind zu prüfen: z.B., ob Kündigungsrechte der finanzierenden Bank bei Eröffnung von Geschäftsaufsichts- und/oder Konkursverfahren vorgesehen sind. Vor allem das Zusammenspiel von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem ausgehandelten Kreditvertragstext (der diese Frage vielleicht gar nicht erfasst), kann dazu führen, dass sich durch Fälligstellung des Kredits im Fall wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Bank jene Schwierigkeiten unmittelbar auf das finanzierte Unternehmen auswirken. Nicht nur fällt die Hausbank des Unternehmens aus, das finanzierte Unternehmen sieht sich möglicherweise mit einer kurzfristig zu erfüllenden Verbindlichkeit konfrontiert, sämtliche Finanzschulden zurückzuzahlen.

Eigenmittelzufuhr
Oft weichen Gesellschafter auf Darlehen an das eigene Unternehmen aus, in der Hoffnung, diese früher als das Eigenkapital wieder rückführen zu können. In Krisenlagen fehlt dem Unternehmer manchmal die Übersicht und er handelt zu spät. Ist die Krise eingetreten, gelten Darlehen als eigenkapitalersetzend. Sie stehen damit rechtlich dem Stamm- oder Grundkapital gleich, was das Rückzahlungsverbot betrifft. In der Krise dürfen daher weder Zinsen noch Kapital eigenkapitalersetzender Darlehen bedient werden.
Für die wenigsten Unternehmen ist der direkte Gang an den Kapitalmarkt machbar. Auch außerhalb einer Börsenotiz bestehen, je nach dem „Reifegrad“ des Produktzyklus eines Unternehmens, Möglichkeiten, sich z.B. durch Mezzaninkapital zu finanzieren. Dabei muss der Unternehmer keine Anteile abgeben, aber höhere Zinsen als Bankzinsen zahlen. Durch die Nachrangigkeit der Finanzierung verschließt sich der Unternehmer nicht den Zugang zur Hausbank, durch das Netzwerk und Know-how erhält er Unterstützung auch im operativen Geschäft. „Einen echten Schutz“ vor Bankenkrisen gibt es aber nicht.

www.bakermckenzie.com/Austria/

Foto: Walter J. Sieberer

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