Top-Ranking für bpv Hügel

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Astrid Ablasser
Astrid Ablasser

Das Fachmagazin JUVE hat in seinem aktuellen Ranking die Kartellrechtssparte der Anwaltskanzlei bpv Hügel an höchster Position gelistet.

Die renommierte Anwaltskanzlei teilt sich einzig mit Schönherr die Top-Position (Band 1) im Ranking, das insgesamt 20 österreichische Wirt- schaftskanzleien umfasst. Das Kartellrechtsteam von bpv Hügel bekräftigt damit erneut seinen Spit- zenplatz unter den heimischen Sozietäten.

JUVE begründet die Entscheidung mit herausragenden Leistungen in anspruchsvollen, europäi- schen Verfahren. Dabei wird insbesondere auf die große Erfahrung von Dr. Astrid Ablasser- Neuhuber, Leiterin Kartellrecht bei bpv Hügel, hingewiesen, die ebenso häufig empfohlen wird wie der stellvertretende Leiter Dr. Florian Neumayr, der „immer auf den nächsten Schritt des Prozess- gegners vorbereitet sei“. Darüber hinaus wird die eigene Präsenz in Brüssel als Stärke der Kanzlei verbucht.

Dr. Astrid Ablasser-Neuhuber wird von JUVE als „führender Name“ im österreichischen Kartellrecht gewürdigt. Sie unterstreicht die Relevanz des Top-Rankings für die Kanzlei: „Was uns besonders freut ist die Kontinuität, mit der unsere Arbeit im Kartellrecht Anerkennung findet. Seit vielen Jahren findet man uns sowohl bei deutschsprachigen als auch internationalen Rankings im Kartellrecht an der Spitze. Als österreichische Kanzlei empfinden wir das als eine große Auszeichnung.“

„Es ist uns gelungen, über den österreichischen Tellerrand zu blicken und Schritt für Schritt global agierende Mandanten von unserer Beratungsqualität zu überzeugen“, ergänzt Dr. Florian Neumayr. „Damit haben wir einen Grundstein für die weitere internationale Entwicklung der Kanzlei im Kartell- recht gelegt.“

www.bpv-huegel.com

Foto: bpv Hügel

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