Wachstum von Innen: Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP ist neuer Anwalt bei Willheim Müller Rechtsanwälte

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Martin Melzer
Martin Melzer

Willheim Müller Rechtsanwälte berät Klienten im Bereich Privatstiftungsrecht sowie Erbrecht und Vermögensweitergabe.

Kaum ein Rechtsgebiet ist derart komplex wie das Privatstiftungsrecht. Willheim Müller Rechtsanwälte haben sich hier auf die nach individuellen Bedürfnissen maßgeschneiderte Überarbeitung von Stiftungserklärungen spezialisiert. Weiters berät die Praxisgruppe Stifter, Begünstigte und Stiftungsvorstände im Konfliktfall. Zu einem Beratungsschwerpunkt hat sich im Zuge des bereits begonnen Generationenwechsels auch das Thema Haftung des Stiftungsvorstandes entwickelt.

Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP

Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP (Jahrgang 1982) verstärkt seit Oktober 2014 das Anwaltsteam von Willheim Müller Rechtsanwälte. Der Tätigkeitschwerpunkt von Dr. Melzer liegt im Bereich Privatstiftungsrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge sowie Gesellschaftsrecht. Dr. Melzer ist Autor des Buches „Das österreichische Privatstiftungsrecht und das neue liechtensteinische Stiftungsrecht im Vergleich“, welche 2010 mit dem Kathrein Stiftungspreis ausgezeichnet wurde. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher Fachbeiträge in einschlägigen Publikationen zum Privatstiftungs- und Erbrecht.

Dr. Melzer spricht Deutsch und Englisch.

DDr. Katharina Müller, TEP, Gründungspartnerin von Willheim Müller freut sich, Dr. Melzer im Anwaltsteam begrüßen zu können: „Wir setzen auf Wachstum von innen und freuen uns, wenn es uns gelingt, aus Mitarbeitern Partner zu machen. Mit Dr. Melzer konnten wir einen Anwalt für unser Team gewinnen, der schon seit Jahren erfolgreich in den Praxisgruppen Stiftungsrecht und Erbrecht tätig ist. Dr. Melzer bringt neben seiner exzellenten fachlichen Expertise auch persönlich die Eigenschaften mit, die aus unserer Sicht einen guten Anwalt ausmachen: Engagement, Beharrlichkeit und Einfühlungsvermögen für die besonderen Umstände, die es in sensiblen Tätigkeitsbereichen zu beachten gilt.“

www.wmlaw.at

Foto: beigestellt

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