Wolf Theiss vertritt erfolgreich die Europäische Zentralbank

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22. Oktober 2010  – Wolf Theiss freut sich über einen besonderen Erfolg vor dem österreichischen Obersten Patent- und Markensenat mit dem ein Nichtigkeitsantrag gegen ein Europäisches Patent über ein Verfahren zur Herstellung fälschungssicherer Dokumente durchgesetzt werden konnte.

Die US-amerikanische Document Security Systems (DSS) mit Sitz in Rochester, New York hatte im Jahr 2005 in einer beim Europäischen Gericht (EuG1) eingereichten Klage gegen die Europäische Zentralbank (EZB) argumentiert, dass die im Umlauf befindlichen EURO-Banknoten gegen das Europäische Patent (Nr. 0 455 750) des Unternehmens verstoßen und Schadenersatz für entgangene Lizenzgebühren eingefordert. Das betreffende Patent soll ein Verfahren schützen, das zur Herstellung von fälschungssicheren Dokumenten verwendet werden könne. Dabei sollten – nach  Ansicht von DSS – Sicherheitsmerkmale (eine auch als Moiré-Effekt bekannte Bildstörung) in Banknoten eingebunden werden, um originalgetreue Kopien durch Farbkopierer oder Scanner zu verhindern.

Im Gegenzug brachte die EZB in neun europäischen Ländern – darunter Österreich, Deutschland, die Niederlande, Frankreich, Großbritannien und Italien – einen Nichtigkeitsantrag gegen das betreffende Europäische Patent der DSS ein. In Österreich wurde die EZB von Wolf Theiss vertreten, die den Nichtigkeitsantrag beim österreichischen Patentamt einbrachte. Der Antrag stützte sich vor allem auf den Nichtigkeitsgrund der so genannten „unzulässigen Erweiterung“. Das bedeutet, dass das erteilte Patent einen anderen, weiteren Inhalt aufweist, als eigentlich in der ursprünglichen Antragstellung angegeben. Das österreichische Patentamt folgte dem Nichtigkeitsantrag und erklärte das betreffende Europäische Patent der Firma DSS deshalb für nichtig – eine Entscheidung, die mittlerweile auch vom Obersten Patent- und Markensenat in Österreich bestätigt wurde und damit rechtskräftig ist. Auch in anderen Staaten wurde das Patent von DSS für nichtig erklärt.

Wolf Theiss Partner Georg Kresbach erklärt: „Die Einmaligkeit dieses Falls ergibt sich durch die konzertierte  Einbringung von Nichtigkeitsklagen in neun europäischen Ländern, welche ein Europäisches Patent betreffen. Wir freuen uns, dass wir durch unsere Expertise bei Patentstreitigkeiten dazu beitragen konnten, dass dieses langjährige Verfahren in Österreich mit einem Erfolg für unsere Mandantin geendet hat.“ In Österreich war neben Partner Georg Kresbach Rechtsanwalt Alexander Schnider federführend beteiligt.

Die länderübergreifende Nichtigkeitsklage selbst wurde von der deutschen Kanzlei Bird & Bird, Rechtsanwalt Dr. Wolfgang von Meibom, Rechtsanwalt Dr. Christian Harmsen und Rechtsanwalt Dr. Matthias Meyer, koordiniert. Für die patentrechtliche Expertise zeichnete Patentanwalt Hartmut Degwert von der Münchener Kanzlei Prinz & Partner verantwortlich.

www.wolftheiss.com

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