Steuerliche Strukturierungen von Transaktionen

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Auch aus der Steuerperspektive ist es wichtig, die Ziele einer Transaktion zu kennen. Sollen Verluste beispielsweise erhalten bleiben oder ist deren sofortige Verwertung sinnvoll? Beim Asset Deal werden beim Verkäufer meist stille Reserven aufgedeckt, was mitunter zu keiner oder einer nur niedrigen Besteuerung führt, wenn Verluste die Reserven abdecken. Sollen Verluste erhalten bleiben, ist ein Share Deal der richtige Weg.

Das österreichische Recht ist hier nicht so flexibel wie das US-amerikanische: dort kann ein Share Deal für steuerliche Zwecke als Asset Deal behandelt werden (per 338-Election, benannt nach der Gesetzesstelle). So wird vermieden, dass sich die Parteien aus steuerlichen Gründen für einen Asset Deal entscheiden müssen, obwohl wirtschaftlich ein Share Deal sinnvoll wäre. Immerhin räumt unsere Gruppenbesteuerung hier einen gewissen Vorteil ein: auch auf erworbene Anteil kann eine Firmenwertabschreibung vorgenommen werden:

Aufteilung von Steuerrisiken und Tax Assets. Wenn es steuerlich um die Werthaltigkeit des Targets bei einer M&A Transaktion geht, spielen neben Steuerhaftungsrisiken vor allem Tax Assets – Abschreibungspotential auf einen Good Will oder Verlustvorträge – eine große Rolle. Meist werden diese Themen in einer eigenen Steuerklausel aufgefangen, manchmal sogar in einem eigenen Tax Sharing Agreement, das vorsieht, wer welche Steuerrisiken trägt.

Internationale Aspekte: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen ist aus steuerrechtlicher Sicht die Zuordnung des Kaufpreises zu Wirtschaftsgütern dies- und jenseits der Grenze oft ein Thema. Wesentlich ist auch die Frage, welche Finanzierungskosten des Erwerbs wo steuerlich verwertet werden können.

Rechtsanwalt Christian Wimpissinger berät laufend zu Transaktionsarten vor steuerlichem Hintergrund

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